Besuchsreglung
Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Koblenz
Zur Beachtung:
Terminanfragen nur telefonisch wie weiter unten angegeben. Terminanfragen per Fax oder E-mail werden nicht bearbeitet.
Folgendes gilt zu beachten, um Zugang zur JVA zu erhalten:
- zugelassen sind max. 3 Personen
- die Besuche finden in den Besuchsräumen mit entsprechenden Trennvorrichtungen statt, Körperkontakt ist nicht erlaubt
- bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgaben wird der Besuch unverzüglich beendet
Besuche finden montags, dienstags und donnerstags statt. Termine können ab sofort mit der Besuchskoordination (0261/9530-182) vereinbart werden.
Neben Besuchen kann der Kontakt zu Angehörigen via Videokonferenz (Videobesuch) durchzuführen.
Für die Besuche der Untersuchungsgefangen ist in beiden Fällen die Genehmigung des zuständigen Gerichts bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich
Der Videobesuch bei Untersuchungsgefangenen wird vollständig auf das Besuchskontingent angerechnet
Weitere Informationen zum Videokonferenzsystem finden Sie unter: Video-Chat Regelung
- Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Koblenz
Jede (r) Gefangene hat mindestens Anspruch auf 2 Stunden Besuch im Monat.
Zu jedem Besuch können höchstens 3 Personen zugelassen werden.
Beachten Sie bitte, dass Kinder als volle Person zählen und prüfen Sie, ob Sie dem Kind die Umstände eines Besuches in der Justizvollzugsanstalt zumuten wollen.
- Sie benötigen für den Besuch
Untersuchungsgefangene
- gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- Besuchstermin
- Besuchserlaubnis des Richters bzw. Staatsanwalts (wenn vom Gericht angeordnet)
Bitte beachten Sie, dass die Besuchserlaubnis im Original vorgelegt werden muss.
Kopien, Scans oder Vorlagen auf dem Handy werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung: Tel.: 0261/9530-182 (Mo - Do: 9:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr / Fr: 9:00 - 13:00 Uhr).
Damit der Besuch pünktlich und in voller Länge stattfinden kann, finden Sie sich bitte ca. 20 Minuten vor dem vereinbarten Termin an der Außenpforte ein. Sie dürfen keinerlei Gegenstände, insbesondere keine Schriftstücke, Zigaretten, Taschen, Handy's, Armbanduhren usw. mit in die Justizvollzugsanstalt einbringen. Bitte beachten Sie das Parkverbot im ausgeschilderten Sicherheitsbereich der Justizvollzugsanstalt.
- Personenkontrolle
Vor jedem Besuch findet eine Personenkontrolle (ähnlich wie im Flughafen) statt. Diese Kontrolle ist leider unabdingbar.
- Rechtsanwaltsbesuche / Gutachter
Sofern Sie nicht schon unter Vorlage einer Vollmacht/Bestellung angezeigt haben, dass Sie Verteidiger (in) der (des) Gefangene (n) sind, benötigen Sie, sofern durch das Gericht angeordnet, für den Besuch von Untersuchungsgefangenen eine schriftliche Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft. Diese benötigen Sie dann auch für Dolmetscher und Kanzleikräfte.
Wir empfehlen vorher telefonisch einen Besuchstermin unter 0261/9530-182 (9:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr) zu vereinbaren. Ansonsten kann es passieren, dass kein Besuchsraum frei ist und lange Wartezeiten entstehen.
Besuchszeiten für Rechtsanwälte:
Montags:
08.00 Uhr bis 15.45 Uhr
Dienstags:
08.00 Uhr bis 15.45 Uhr
Mittwochs:
08.00 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstags:
08.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Freitags:
08.00 Uhr bis 13.15 Uhr
Letzter Einlass ist spätestens 30 Minuten vor Ende der Besuchszeit.
Abweichungen von den genannten Zeiten sind nicht möglich, da diese mit dem Dienstschluss der Besuchs- und Pfortenbeamten abgestimmt sind.