Informationen für Selbststeller

Informationen für Selbststeller

Wer sich zum Strafantritt selbst stellt, sollte gültige Ausweispapiere und die Ladung zum Strafantritt nicht vergessen.
Folgende Gegenstände und Sachen dürfen mitgebracht werden:

  • Geld
  • Bilder nahestehender Personen (jedoch keine Polaroid Fotos)
  • Ehering, Armbanduhr und sonst. Schmuck (Wert nicht mehr als 250,- €)
  • Arztunterlagen, dringend benötigte Medikamente

Alle weiteren Sachen wie z.B. Radiorecorder, Fernsehgeräte, Tauchsieder, Tischlampen dürfen nicht mitgebracht werden; diese dürfen nur mit Genehmigung der Anstalt bei einem ausgewählten Fachhändler, auf Kosten des Gefangenen gekauft werden. Die Anstalt stellt die wichtigsten Toilettenartikel zur Verfügung.
Wer genügend Geld mitbringt, kann wöchentlich beim Anstaltskaufmann zusätzlich Tabak- und Schreibwaren, Toilettenartikel, Zeitschriften u.v.m. erwerben.