Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Koblenz
ZUR BESONDEREN BEACHTUNG:
Folgendes gilt zu beachten, um Zugang zur JVA zu erhalten:
- die Besuchszeit ist zunächst auf 30 Minuten im Monat beschränkt
- zugelassen sind max. 3 Personen aus höchstens 2 Haushalten
- die Besuche finden in den Besuchsräumen mit entsprechenden Trennvorrichtungen statt, Körperkontakt ist nicht erlaubt
- bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgaben wird der Besuch unverzüglich beendet
Besuche finden dienstags und donnerstags statt. Termine können ab sofort mit der Besuchskoordination (0261/9530-182) vereinbart werden.
Neben Besuchen kann der Kontakt zu Angehörigen nach wie vor in unveränderter Form via Skype aufrechterhalten werden. Es können entweder 2 Stunden Skype oder 1 Stunde Skype und 30 Minuten Besuch pro Monat in Anspruch genommen werden.
- Informationen zur Möglichkeit zum Videotelefonieren via Skype: Video-Chat Regelung
- Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Koblenz
Jede (r) Gefangene hat mindestens Anspruch auf 2 Stunden Besuch im Monat.
Zu jedem Besuch können höchstens 3 Personen zugelassen werden.
Beachten Sie bitte, dass Kinder als volle Person zählen und prüfen Sie, ob Sie dem Kind die Umstände eines Besuches in der Justizvollzugsanstalt zumuten wollen.
- Sie benötigen für den Besuch
Untersuchungsgefangene
- gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- Besuchserlaubnis des Richters bzw. Staatsanwalts (wenn vom Gericht angeordnet)
- Besuchstermin
Terminvereinbarung: Tel.: 0261/9530-182 (Mo - Do: 8:30 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr / Fr: 8:30 - 13:00 Uhr).
Damit der Besuch pünktlich und in voller Länge stattfinden kann, finden Sie sich bitte ca. 20 Minuten vor dem vereinbarten Termin an der Außenpforte ein. Sie dürfen keinerlei Gegenstände, insbesondere keine Schriftstücke, Zigaretten, Taschen, Handy's, Armbanduhren usw. mit in die Justizvollzugsanstalt einbringen, ausgenommen bis zu 5,00 € Münzgeld für Getränke und Süßigkeiten aus dem Automaten im Besuchsbereich. Bitte beachten Sie das Parkverbot im ausgeschilderten Sicherheitsbereich der Justizvollzugsanstalt.
- Personenkontrolle
Vor jedem Besuch findet eine Personenkontrolle (ähnlich wie im Flughafen) statt. Diese Kontrolle ist leider unabdingbar.
- Rechtsanwaltsbesuche / Gutachter
Sofern Sie nicht schon unter Vorlage einer Vollmacht/Bestellung angezeigt haben, dass Sie Verteidiger (in) der (des) Gefangene (n) sind, benötigen Sie, sofern durch das Gericht angeordnet, für den Besuch von Untersuchungsgefangenen eine schriftliche Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft. Diese benötigen Sie dann auch für Dolmetscher und Kanzleikräfte.
Wir empfehlen vorher telefonisch einen Besuchstermin unter 0261/9530-182 (8:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr) zu vereinbaren. Ansonsten kann es passieren, dass kein Besuchsraum frei ist und lange Wartezeiten entstehen.
Besuchszeiten für Rechtsanwälte:
Montags:
08.00 Uhr bis 15.45 Uhr
Dienstags:
08.00 Uhr bis 15.45 Uhr
Mittwochs:
08.00 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstags:
08.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Freitags:
08.00 Uhr bis 13.15 Uhr
Abweichungen von den genannten Zeiten sind nicht möglich, da diese mit dem Dienstschluss der Besuchs- und Pfortenbeamten abgestimmt sind.